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Русские монеты чеканенные для Пруссии

<< < Стр.24 > >>

20 (31) декабря 1760 года.

№ 26. Указ губернатора Прусской провинции. - О новой расценочной таблице малоценных немецких монет и сроке сбыта их.

Auf Befehl Ihro Majestät der grossen Frauen, Kayserin Elisabeth Petrowna, Selbsthälterin von allen Reussen etc. etc. etc.
Wird hiemit zu Jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht:
Unter dem 18-ten (29) Augusti dieses Jahres ist durch eine gedruckte Publication dene sämmtlichen Einwohnern dieses Landes von mir bekannt gemacht, dass zu allerunterthänigster Erfüllung des an mir gelangten Allerhöchsten Befehls Ihro Kayserlichen Majestät, meiner Allergnädigsten Souveraine, die in Land practicirte und in der bey erwehnter Publication angehängten gedruckten Liste namhaft gemachte geringhaltige Geldsorten von dato der Publication im Handel und Wandel nicht höher, als zu den dabey ist auch in gedachtor Publication ausdrücklich verordnet, dass alle übrige Arten von getinghaltigen Geldsorten, welche in der gedruckten Anzeige nicht namhaft gemacht sind, weder in die Kayserlichen Cassen sollen genommen werden, noch im Handel und Wandel einigen Cours haben.
Weil bis der Zeit, da obgedachte Publication und Devalvation der geringhaltigen Münzen ausgefertiget worden, keine andere, als die in letzterer benannte schlechte Geldsorten hier bekannt waren, so habe nach geschehener Publication mit der grössten Verwunderung wahrnehmen müssen, dass von dergleichen geringhaltigen Münzen, ausser denen bereits devalvirten, noch eine grosse Anzahl von verschiedenen Gepräge im Lande rouliren, deren innerliche Qualität nicht besser, auch zum Theil viel schlechter ist, als diejenige, wovon in der Devalvation-Liste gedacht ist. Ob nun zwar ein jeder der Landeseinwohner, nach der in obgedachter Publication ihm gegebenen Erlaubniss, dahin hätte bemühet seyn sollen, sich vor Ablauf der darin angesetzten Termins, nämlich vor den 1-ten Januarii 1761 neuen Styls, sowohl der geringhaltigen Geldsorten, wovon in der gedruckten Devalvations-Tabelle gedacht ist, durch Ablieferung derselben in die Kayserliche Münze, oder Wegschaffung aus dem Lande, als vornemlich der übrigen schlechten Gelder denen in vorgedachter Publication der Cours völlig untersaget ist, zu entschlagen, und dadurch den Cours guter Geldsorten wieder herzustellen; so ist doch diese dem Lande zum Besten gemachte Einrichtung nicht zur Würklickeit gekommen, maassen von denen Einsassen häufige Klagen eingelaufen, dass es ihnen grössten Theils an Gelegenheit, die schlechten Gelder aus dem Lande zu  Schaffen, fehle wie mir denn auch so wohl von denen Krieges, und Domainen-Cammern, als von verschiedenen Landeseinwohnern eine beträchtliche Quantität verschiedener geringhaltigen Geldsorten, wovon in der ersten Devalvations-Tabelle nicht gedacht ist, unterleget, und dabey gebeten worden, den Werth derselben gleich denen vorigen zu fixiren.
Da nun Ihro Kayserlichen Majestät, Meiner Allergnädigsten Souveraine, Allerhöchste Intention, wovon die Einsassen dieses Königreichs bereits so häufige Proben haben, immerfort dahin abzielet, allen Schaden von denen Preussischen Landeseinwohnern, so viel möglich, abzuwenden, solches auch in Ansehung der roulirenden schlechten Geldsorten dadurch am Tage lieget, dass bey Devalvirung der geringhaltigen Münzen, in keiner Weise auf einen Ihro Kayserlichen Majestät Cassa dadurch zu verschaffenden Vortheil, sondern bey denen angestellten sorgfältigen Proben, nur allein darauf gesehen, damit die in der Kayserlichen Cassa einfliessende, oder zur Umwechselung einkommende geringhaltige Gelder in gute Achtzehner und Sechser, nach dem vormaligen Preussischen Münzfuss, können umgeprägt werden; so habe in Rücksicht der Allergnädigsten Landesmütterlichen Vorsorge, welche Ihro Kayserliche Majestät aller Dero glorreichen Scepter unterworfenen Unterthanen aus angeborener Kayserlicher Grossmuth angedeyen lassen, und damit die hiesige Einsassen durch die völlige Aufhebung des Courses der geringhaltigen Gelder bey Abtragung der schuldigen Steuern in die Kayserliche Casse, sowohl als in Ansehung ihres eigenen höchst nothwendigen Gebrauches, nicht in die äusserste Verlegenheit gerathen mögen, dem hiesigen Münz-Comtoir befohlen, alle nach der zuerst publicirten Devalvations-Tabellen mir unterlegte geringhaltige Geldsorten, welche in der gedachten Tabelle nicht benannt sind, unter der Direction und Aufsicht des Herrn Collegien-Raths und Cammern-Directeurs von Klingstedt, auf das genaueste zu probiren, und darnächst die Ausrechnung zu machen, zu was vor einem Werth, ohne dabei auf einen Vortheil der Kayserlichen Casse zu sehen, solche zur Einnahme in die Casse, und zur Umwechselung gegen gute Gelder können gesetzt werden, um darnächst daraus gute Achtzehner und Sechser prägen zu können. Es ist nur darauf von dem gedachten Münz-Comtoirs eine von neuem angefertigte Tabelle, aller sowohl bey der ersten Publication namhaft gemachten, als auch nachhero ausgefundenen schlechten Münzsorten, nebst der Berechnung, zu was vor einem Werth, ohne einen Nutzen vor die Kayserliche Cassa zu  ziehen, und nur um solche in gute Achtzehner und Sechser auszuprägen, dieselbe in die Kayserliche Casse und zur Umwechselung können angenommen werden, unterleget worden. Weil ich aber bemerket, dass von verschiedenen Münzsorten Nachschläge vorhanden, welche zwar mit denen ersten von einer Jahreszahl, und bis auf einen geringen Unterschied von einerley Gepräge, doch aber von sehr verschiedenem innerlichen Gehalt sind, welches zu einer neuen Defraudation des Publici Anlass gegeben, so ist von mir befohlen hicht allein das äusserliche Ansehen der schlechten Geldsorten, so genaue als möglich, zu beschreiben, sondern damit solche dem Publico so viel deutlicher vor Aufen liegen mögen, solche sämmtlich in Kupfer zu stechen.

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«Русская монета», 2006
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